Wir führen Tauchtauglichkeitsuntersuchungen für Sporttaucher entsprechend den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) durch.

Die vorgeschriebenen Untersuchungsintervalle richten sich nach dem Lebensalter:

  • zwischen dem 18.-39. Lebensjahr alle 3 Jahre
  • im Alter < 18 Jahren jährlich
  • im Alter > 40 Jahren jährlich

Folgende Untersuchungen sind neben einer ausführlichen allgemeinen und tauchmedizinischen Anamneseerhebung obligater Bestandteil der Tauglichkeitsüberprüfung:

  • Ganzkörper-Untersuchung von Kopf, Hals, Bauch-, Brustorganen und Bewegungsapparat, inkl. neurologischem Status sowie beidseitiger Ohrspiegelung
  • Ruhe-EKG
  • Blutdruckmessung
  • Laborkontrolle (nüchtern) mit Bestimmung von mindestens kl. Blutbild, Glucose und BSG
  • Urinschnelltest
  • Lungenfunktionsmessung (Spirometrie)

Je nach Untersuchungsergebnis und Vorerkrankungen können fakultativ weitere Untersuchungen erforderlich werden, dazu gehören beispielsweise:

  • Belastungs-EKG (bei V.a. Belastungs-Bluthochdruck, V.a. unzureichende körperliche Leistungsfähigkeit bzw. routinemäßig, sobald das 40. Lebensjahr überschritten wurde)
  • Röntgenbild des Thorax
  • weitere Blutuntersuchungen wie z.B. Leberwerte, Nierenwerte, Blutfette, Schilddrüsenwerte etc.
  • zahnärztliche Kontrolle und Sanierung (wegen der Gefahr eines Barotraumas bei gravierender Karies oder schlechtsitzenden Zahnfüllungen)

Zu den anfallenden Kosten beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Gegebenenfalls können aktuelle Vorbefunde Ihrer vorbehandelnden Ärztinnen oder Ärzte herangezogen werden, damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen.

Bitte beachten Sie, dass Tauchtauglichkeitsuntersuchungen mit einer ausreichenden zeitlichen Vorlaufzeit zum geplanten Tauchurlaub erfolgen müssen, damit gegebenenfalls erforderliche Facharztabklärungen noch rechtzeitig vorher erfolgen können (z.B. Überweisung zum HNO-Arzt, falls die Gehörgänge durch einen festsitzenden Ohrenschmalz-Pfropf verlegt sind, der sich bei uns nicht entfernen lässt).

Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass eine Tauchtauglichkeit abschließend nur dann attestiert wird, wenn die vorherige Untersuchung auch tatsächlich das Gesamtergebnis einer anzunehmenden Tauglichkeit ergeben hat. Gefälligkeitsatteste oder abgespeckte Untersuchungsabläufe aufgrund von Zeitmangel bei kurzfristiger Tauchurlaubsplanung lehnen wir grundsätzlich ab.

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